Füllen von Rissen in Betonbauteilen durch Injektion

Schadensbild

Nutzungsänderung, Schäden an Tragwerksteilen, Änderung des statischen Systems oder Fehler bei der Projektierung oder Ausführung führen zu Rissbildungen an Außenseiten von Betonbauwerken oder Bauteilen. Die Risse können bewirken, dass das Bauwerk oder Bauteil die ihm zugewiesenen Funktionen nicht mehr erfüllt.

Schadensbeseitigung

Wenn die unschädliche Rissbreite überschritten ist, ist das Füllen der Risse wie im Folgenden beschrieben erforderlich.

Schließen von Rissen um das Eindringen bzw. Durchdringen korrosionsfördernder Wirkstoffe in/durch Bauteile zu hemmen oder zu verhindern.

Abdichten von Rissen zur Beseitigen von Undichtigkeiten eines Bauteils.

Kraftschlüssiges Verbinden von Rissen zur Herstellen einer zug- bzw. druckbelastbaren Verbindung und somit zur Wiederherstellung der Tragfähigkeit.

Dehnfähiges Verbinden der Rissufer zur Herstellen einer begrenzten dehnfähigen Verbindung.

Als Füllgüter zur Erreichung vorgenannter Anwendungsziele können Epoxidharz, Polyurethanharz, Acrylharz, Acrylgel, Zementsuspension oder Zementleim verwendet werden.

Qualitätssicherung
Die Füllen der Risse erfolgt mit güteüberwachten Stoffen und mit Verfahren, entsprechend den aktuellen DIN-Normen, den Richtlinien für das Füllen von Rissen in Betonbauteilen und den Güte- und Prüfbestimmungen.

Schadensbild

Riss-Injektion

Riss-Injektion

© wels GmbH 2024